Immo Tipp: Warum ist das Grundbuch für Käufer in Österreich so wichtig? Wir von ATH Immobilien beraten Sie gerne beim Immobilienkauf!
Sicher wisst Ihr das: Im Grundbuch ist ersichtlich, wem welches Grundstück, welches Haus oder auch welche Wohnung gehört.
Besonders interessant ist: Mit der Anlegung des Grundbuches wurde in Österreich schon zu Zeiten Maria Theresias begonnen. Das war um 1770. Seither sind natürlich viele Dinge angepasst worden – zuletzt die Umstellung auf die elektronische Grundstücksdatenbank.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes, öffentliches Verzeichnis. Darin sind Liegenschaften und die an ihnen bestehenden, dinglichen Rechte eingetragen. Jede Liegenschaft hat eine eigene Einlagezahl. Was allerdings viele nicht wissen ist, dass jede Liegenschaft aus mehreren Grundstücken bestehen kann.
Im Grundbuch ersichtlich gemachte Rechte sind z.B.
Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem darin, dass diese Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können. Ein Kaufvertrag alleine reicht also noch nicht aus. Euer Eigentum muss unbedingt auch im Grundbuch eingetragen werden!
Immo-Tipp: Eigentümer einer Liegenschaft werdet Ihr erst durch die Grundbuchseintragung!
Es gilt der sogenannter Eintragungsgrundsatz. Daher kann grundsätzlich auch jeder auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen (in Verbindung mit der Urkundensammlung). Man spricht hier vom Vertrauensgrundsatz.
Grundbuchseintragungen können nur auf Grund von Urkunden erfolgen. In der Urkundensammlung werden die verbücherten Kaufverträge, Pfandurkunden, Einantwortungsbeschlüsse und sonstige Dokumente gesichert, die Grundlage einer Grundbuchseintragung waren.
Früher wurden diese Urkunden jahrgangsweise geordnet, zu Bänden gebunden und bei dem Bezirksgericht verwahrt, das die Grundbuchseintragung durchgeführt hat. Diese recht dicken Bücher sind auch öffentlich zugänglich und können eingesehen werden.
Immo-Tipp: In Österreich ist das Grundbuch öffentlich zugänglich und kann von jedem eingesehen werden.
Zwischen 2006 und 2012 wurde auf digitale Dokumente umgestellt. Neuere Urkunden können daher nur mehr elektronisch eingesehen werden.
Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, der von den Vermessungsämtern geführt wird. Darin sind Katastralgemeinden und Grundstück definiert. Erst der Kataster zeigt die tatsächliche Lage, Fläche und Benützungsart von Grundstücken. Aus dem Grundbuch selbst erhält man hingegen nur die Grundstücksnummern, die allein noch recht wenig aussagen.
Immo-Tipp: Auch im Tiroler Raumordnungsinformationssystem (TIRIS) sind die Grundstücke aus dem Kataster hinterlegt und einsehbar.
Link zum Tiroler Raumordnungsinformationssystem (TIRIS):
https://www.tirol.gv.at/statistik-budget/tiris/
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:
Dieser Blogbeitrag gibt sehr allgemeine Zusammenhänge wieder und dient lediglich als grobe Erstinformation. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Immobilientransaktionen sind jeweils einzigartige Rechtsgeschäfte und bedürfen daher IMMER einer individuellen Prüfung durch einen Juristen. Ziehen Sie daher immer frühzeitig einen Anwalt oder Notar hinzu.
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