Bei Immobilien geht es immer um viel Geld. Daher kommen Ihnen Fehler schnell teuer zu stehen. Ein professioneller Immobilienmakler bewahrt Sie davor und sorgt für eine reibungslose und sichere Abwicklung.
Wer nur selten mit Immobilien zu tun hat, unterschätzt den Aufwand für den erfolgreichen Verkauf meist dramatisch. Gerade bei Gewerbeimmobilien ist schon das Erheben aller Unterlagen, Grundbuchsdaten, Energieausweis, Pläne und Bescheide sehr aufwändig. Leider wird dieser wichtige Punkt von Verkäufern oft vernachlässigt – oft mit weitreichenden Folgen. Hier hilft ein guter Immobilienmakler weiter.
Dabei ist eine saubere Dokumentation für den Wert einer Immobilie entscheidend. Oder würden Sie einen gebrauchten PKW ohne Serviceheft teuer kaufen?
Das ist aber nur der Anfang. Wirklich zeitintensiv sind anschließend Besichtigungen, Verhandlungen und die Koordination der Beteiligten – bis zum erfolgreichen Abschluss.
Als Unternehmer konzentrieren Sie sich besser auf ihr Kerngeschäft. Die unzähligen Telefonate, Termine und Besichtigungen mit Interessenten nehme ich Ihnen als Immobilienmakler gerne ab.
Bei Immobilientransaktionen geht es immer um viel Geld. Daher kommen Ihnen Fehler schnell teuer zu stehen. Ein professioneller Immobilienmakler bewahrt Sie vor typischen Fehlern und sorgt für eine reibungslose und sichere Abwicklung.
Dabei steht er Ihnen bei vielen Fragestellungen rund um Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien gerne zur Verfügung. Sie werden rechtzeitig über mögliche Risiken sowie die beste Vorgangsweise beraten. Natürlich gilt das genauso auch für Anmietung und Vermietung von Immobilien.
Anschließend übernimmt der Makler für Sie die konkreten Aufgaben, die für die Vermarktung oder Standortsuche notwendig sind. Gerade in Verhandlungen verstehen wir es, mit “persönlichen und menschlichen Dingen” umzugehen. Und schlussendlich sorgt er dafür, dass es zu konkreten Ergebnissen kommt: Meistens sind das Unterschriften auf den Verträgen.
Nutzen Sie Ihre wertvolle Zeit besser. Beim Verkauf kommen wir meistens ohnehin schneller voran!
Wir sorgen für einen sicheren und reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie. Ein Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig.
Durch beste Marktkenntnis, ein großes Netzwerk und zielorientierten, persönlichen Verkauf erreichen wir das beste Ergebnis.
Es gibt zahlreiche Faktoren, die ein guter Immobilienmakler bei der Schätzung des Wertes Ihres Hauses berücksichtigt. Jeder Bericht ist individuell. Relevant sind vor allem die Lage und Umgebung Ihrer Immobilie, die Größe, der Zustand, das Baujahr und noch viele weitere Faktoren.
Bei der Bewertung verlässt sich ein Immobilientreuhänder primär auf das Grundbuch bzw. auf verbücherte Kaufverträge. Natürlich spielt auch seine Erfahrung eine große Rolle. Was allerdings nicht relevant ist, sind Angebotspreise, die man im Internet findet.
Leider lassen sich gerade private Verkäufer oft von überzogenen Preisvorstellungen anderer Anbieter fehlleiten. Hier hilft ein Makler einen realistischen, noch erzielbaren Angebotspreis zu erhalten, der nicht von falschen, persönlichen Vorlieben geprägt ist. Damit wirken Immobilienmakler auch preisdämpfend, was sowohl für Käufer als auch Verkäufer Vorteile bringt.
Mehr zur Wertermittlung erfahren Sie hier.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Immobilienmaklers besteht darin, die relevanten Unterlagen der jeweiligen Immobilie zu erheben und für die Käufer und Mieter aufzubereiten. Von einer sauberen Aufbereitung profitieren sowohl der Verkäufer als auch der Käufer. Einerseits erhält der Interessent rechtzeitig alle wichtigen Informationen zur Immobilie, was ihm viel Sicherheit und notwendiges Vertrauen gibt. Andererseits sind genau Sicherheit und Vertrauen erforderlich, damit ein Käufer wirklich bereit ist, ein Kaufangebot abzugeben.
Welche Dokumente und Pläne im Einzelfall relevant sind, variiert natürlich. Hier die wichtigsten Dokumente im Überblick!
■ Einreich- und Ausführungspläne
■ Bau-, Gewerbe- und Wasserrechtsbescheide
■ Auszüge aus öffentlichen Registern
■ Grundbuchsauszug
■ Gebäudeversicherung
■ Dienstbarkeitsverträge
■ Wartungsverträge, Prüfbücher
■ Mietverträge, Nutzungsvereinbarungen
■ Betriebskostenübersicht
■ und Vieles mehr
Als Konsument stehen Ihnen umfassende Rücktrittsrechte zu. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Fernabsatzgesetz, dem Konsumentenschutzgesetz oder bei Neubauten auch aus dem Bauträgervertragsgesetz.
Gerade das Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetzt (FAGG) stellt für Immobilienmakler eine große Herausforderung dar. Laut diesem könnten Interessenten nämlich einfach vom Maklervertrag zurücktreten, nachdem sie die Informationen zum Objekt erhalten haben. Um das auszuschließen, muss der Makler vor Zusendung der Unterlagen die Zustimmung des Interessenten einholen, dass er bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig werden darf. Leider ist diese bürokratische Hürde nicht wegzulassen.
Viele Unternehmer in Tirol haben die Erfahrung gemacht, dass es kaum gute Standorte und Gewerbeimmobilien gibt. Der Grund dafür ist einfach: Gute und preislich interessante Objekte sind meist schnell vergriffen. Das heißt aber nicht, dass es keine guten Immobilien gibt!
Um gute Standorte zu finden, spreche ich täglich mit Grundstückseigentümern, Verkäufern und Vermietern. Meinen Kunden fehlt oft die Zeit, für diese aufwändige Suche. Daher sind Sie froh, neue Angebote sofort zu erhalten, denn die besten Angebote schaffen es sowieso nicht ins Internet.
Wenn Sie mir Ihren Suchwunsch hinterlassen, erhalten Sie auch zukünftig neue, passende Angebote, die ich Ihnen gerne zusende.
Als Immobilienmakler arbeite ich rein erfolgsabhängig. Das Anlegen des Suchwunsches und das erhalten von Angeboten sind für Sie natürlich kostenlos.
Ein Honorar wird erst fällig, wenn Sie sich für einen von mir vermittelten Standort entscheiden und diesen wirklich kaufen können.
Wie Ihre Daten gespeichert und genutzt werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung des Immobilienmaklers.
In Österreich sind mündliche Verträge grundsätzlich gültig, allerdings können diese ohne Zeugen schwer bewiesen werden. Daher empfiehlt es sich, eine Einigung immer schriftlich festzuhalten. Hierfür bietet sich ein Kaufangebot des Käufers an – oder natürlich auch ein Mietangebot. Tritt eine Seite nach Unterzeichnung zurück, hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadenersatz.
Sehr praktisch ist es, dass ein Kaufangebot sogenannte aufschiebende Bedingungen enthalten kann – beispielsweise die Vorlage einer Finanzierungszusage oder die Erlangung notwendiger Genehmigungen. Falls die Bedingungen nicht eintreten sollten, fallen zumindest keine Kosten an.
Ein Kaufangebot bildet später die Grundlage für den Kaufvertrag. Achten Sie daher darauf, dass bereits alle für Sie wesentlichen Eckpunkte enthalten sind. Wenn Sie beispielsweise einen bestimmten Zustand bei Übergabe oder spezielle Zahlungsbedingungen fordern, ist das bereits im Kaufangebot aufzunehmen.
Bitte beachten Sie die Verbindlichkeit eines Kaufangebotes. Bei einem späteren Rücktritt könnte Schadenersatz von Ihnen verlangt werden. Und es kann bereits durch ein unterschriebenes Kaufangebot die Grunderwerbssteuer anfallen. Daher sollten Sie sich vor Unterzeichnung beraten lassen, idealerweise von Ihrem Steuerberater und ihrem Anwalt oder Notar.
Die Immobilienmaklerverordnung kennt zwei Arten von Aufträgen, die ein Vermieter oder Verkäufer einem Immobilienmakler geben kann. Das sind ein Alleinvermittlungsauftrag sowie ein allgemeiner Auftrag.
Darunter versteht man, dass nur ein Immobilientreuhänder befugt ist, das Objekt anzubieten. Natürlich sind solche Aufträge zeitlich befristet. Diese Auftragsart bietet für Sie den Vorteil, dass wir deutlich mehr in die Vermarktung Ihrer Immobilie investieren können. Besonders die öffentliche Bewerbung von Objekten ist laufend mit hohen Ausgaben verbunden. Das Honor des Abgebers wir in diesem Fall auch fällig, wenn sich ein Mieter oder Käufer direkt beim Abgeber meldet.
Auch bei einem Alleinvermittlungsauftrag ist es üblich, dass Makler untereinander zusammenarbeiten. Man spricht dann von sogenannten “Kollegengeschäften”. Dabei vertritt ein Immobilienmakler den Abgeber, der andere den suchenden Interessenten. Gerade solche Kollegengeschäfte bringen oft schnell den gewünschten Vermarktungserfolg. Wir greifen daher gerne auf diese Variante zurück, wozu wir über ein gutes Netzwerk zu qualifizierten Branchenkollegen verfügen.
Bei dieser Variante dürfen mehrere Makler das Objekt ihren Kunden anbieten. Es besteht aber keinerlei Verpflichtung, sich wirklich um den Verkauf Ihrer Immobilie zu bemühen. Diese Auftragsart führt häufig dazu, dass Objekte jeweils den vorgemerkten Kunden angeboten werden. Viel mehr wird oft nicht investiert, was durchaus zum Nachteil der Abgeber sein kann.
Wir bevorzugen daher ganz klar die Zusammenarbeit im Rahmen von Kollegengeschäften. Erfahrungsgemäß bringt diese für den Abgeber schneller den gewünschten Erfolg.
Sie interessieren sich weiter für die Arbeitsweise unserer Berufsgruppe? Natürlich beraten wir Sie dazu gerne. Informationen finden Sie auch in den Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler.
Unter Doppelmakler versteht man, dass der Immobilienmakler sowohl für den Abgeber als auch für den Mieter oder Käufer tätig wird. Dabei hat er auch beide Seiten entsprechend zu beraten und auf relevante Dinge hinzuweisen. Schlussendlich arbeitet ein Doppelmakler auf einen Interessensausgleich und eine faire Einigung der beiden Vertragsparteien hin.
In Österreich ist die Doppelmaklerschaft üblich und meistens der Fall. In diesem Fall ist der Makler auch berechtigt von beiden Vertragsparteien ein Honorar zu verlangen. Natürlich muss dieses denn Höchstsätzen der Immobilienmaklerverordnung sowie den individuellen Vereinbarungen mit den Kunden entsprechen.
Immobilienmakler in Österreich arbeiten grundsätzlich auf Erfolgsbasis. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wird das Maklerhonorar nur dann verrechnet, wenn Sie einen vermittelten Standort tatsächlich kaufen oder mieten.
Detaillierte Informationen zum Vermittlungshonorar, für das gesetzliche Höchstsätze festgelegt sind, finden Sie in der Nebenkostenübersicht des Fachverbandes.
Meine Kunden sind Unternehmer und Geschäftsführer, die eine Gewerbeimmobilie in Tirol verkaufen möchten, aber nicht die Zeit für die aufwändige Käufersuche haben. Als Spezialist für Gewerbeobjekte finde ich den Käufer, für den Ihre Immobilie bestens passt. Denn nur der wird bereit sein, den vollen Preis zu zahlen.
Interessierten Verkäufern biete ich gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der wir all diese Fragen klären. Dazu gehört auch eine aktuelle Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie, so dass Sie genau wissen, welcher Preis sich im derzeitigen Marktumfeld erzielen lässt.
Im Fall einer Zusammenarbeit, bin ich rein auf Erfolgsbasis tätig. Ein Honorar wird daher erst bei einem erfolgreichem Verkauf fällig.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch! Ich stehe Ihnen persönlich, telefonisch oder per Video-Call zur Verfügung!
ATH Immobilien GmbH
Kalkofenweg 24, 6020 Innsbruck-Arzl
Ing. Andreas Thaler MA
Telefon: +43 660 52 95 441
Mail: office@ath-immobilien.com
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