Beim Kauf einer Immobilie müsst ihr euch rechtzeitig über mögliche Gefahren informieren! Wie ihr das macht, erfahrt ihr im aktuellen Immo-Tipp.
Gerade über den Klimawandel wird viel gestritten. Für die einen gibt es ihn nicht. Die anderen meinen, der Klimawandel wird die Menschheit auslöschen. Egal! Überflutungen, Hochwasser, Erdrutsche, Muren und Lawinen kommen in Österreich laufend vor. Und sie können eure Immobilie stark beschädigen oder sogar vernichten. Das ist nicht zu bestreiten.
Für euch kann das einerseits hohe Kosten für die Sanierung bzw. den Wiederaufbau bedeuten. Andererseits zeigt sich auch, dass der Wiederverkaufspreis von gefährdeten bzw. betroffenen Immobilien stark sinken kann.
Als Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie müsst Ihr euch daher rechtzeitig über möglich Gefährdungen informieren. Am Besten macht Ihr das noch vor dem Kauf. Dazu könnt Ihr euch einerseits selbst ein Bild vor Ort machen. Deutlich objektivere Informationen erhaltet Ihr hingegen bei einigen öffentlichen Stellen.
Das Ministerium für Landwirtschaft (BMLRT) führt österreichweit das HORA System (Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria). Auch der Verband der österreichischen Versicherungsunternehmen ist daran beteiligt. Im HORA findet Ihr vor allem die Hochwasserrisikozonierung. Außerdem gibt es einen Überblick über verschiedene Gefährdungsgebiete für Naturkatastrophen in ganz Österreich.
Immo-Tipp: Auch Versicherungen nutzen HORA. Einige Gebiete, die als Hochrisikozonen eingestuft wurden, sind nur teuer oder sogar überhaupt nicht versicherbar.
In Tirol ist jede Gemeinde verpflichtet, einen Gefahrenzonenplan aufzulegen. Darin werden sowohl Gefährdungsgebiete für Lawinen, aber auch für Hochwasserereignisse dargestellt. Ihr findet darin meistens noch detailliertere Einschätzungen über Gefährdungen durch Hochwasser und andere Naturereignisse als im HORA. Neben den Gemeinden wirken vor allem die Baubezirksämter sowie Wildbach- und Lawinenverbauung bei der Erstellung mit.
Neuere Gefahrenzonenpläne sind teilweise bereits ins TIRIS (Tiroler Raumordnungsinformationssystem) eingearbeitet.
Weist der Gefahrenzonenplan ein Gebiet als „rote Zone“ aus, ist es üblicherweise nicht möglich, dort Gebäude für Wohn- oder Gewerbezwecke zu bauen. Sehr häufig taucht allerdings die Frage auf, ob man in der gelben Zone bauen darf.
Ihr benötigt in ganz Tirol eine rechtskräftige Flächenwidmung, um ein Gebäude zu errichtet. Ansonsten erhaltet Ihr keine Baugenehmigung. Bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen werden die Gefahrenzonen natürlich berücksichtigt. Trotzdem kann es sein, dass Baugrundstücke (oder Teile davon) in einer gelben Zone liegen. Als Bauherr bedeutet das, dass zumindest mit Auflagen der Behörden zu rechnen sein wird.
Beispiel: Bei einer „gelben Zone“ aufgrund möglicher Hochwasserereignisse wird oft ein „Mindestniveau“ für das Erdgeschoss verlangt. Bis auf diese Höhe wäre dann das Gebäude wasserdicht herzustellen. Daraus ergibt sich, das Niveau des Erdgeschosses muss darüber liegen. Der Keller wäre zudem wasserdicht auszuführen, so dass kein Hochwasser eindringen kann. Bei Kellerschächten oder Garagenabfahrten muss man dazu ebenfalls besondere Vorkehrungen treffen.
Immo-Tipp: Wenn die Auflagen der verschiedenen Behörden erfüllt werden, kann meistens auch in der gelben Zone gebaut werden. Ihr solltet euch aber schon vor dem Grundstückskauf mit der Gemeinde und den Behörden abstimmen!
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